Was bedeutet "neuwertig" und "generalüberholt"
Definition "neuwertig"?
Diese Bikes sind wie neu, technisch einwandfrei und können manchmal leichte, nicht sofort erkennbare optische Mängel aufweisen. Meist handelt es sich hierbei um Ausstellungsstücke, Vorführbikes oder Leasing-Abbrecher mit minimalen optischen Gebrauchsspuren und sehen daher aus wie neu!
Definition "generalüberholt"?
Unsere generalüberholten Bikes sind technisch einwandfrei gebrauchte E-Bikes aus Leasing-Verträgen. Jedes unserer E-Bikes wird aufbereitet, geprüft und vollständig generalüberholt. Das bedeutet, dass Teile wie Ketten, Bremsbeläge, Reifen, Griffe, Sättel, Pedale, Bremsscheiben und Sattelstützen bei Bedarf komplett ausgetauscht werden. Alle Motoren erhalten ein Software-Update und defekte Akkus werden gegen originale, neue Akkus ersetzt. Der Rahmen und die Anbauteile können Kratzer und Lackschäden aufweisen. Durch die von uns eigens gemachten Produktfotos kannst du den optischen Zustand des Bikes prima erkennen. Wir legen großen Wert darauf, dass wir möglichst alle Mängel fotografieren. Es können jedoch weitere vergleichbare optische Mängel vorhanden sein.
Damit du auf der sicheren Seite bist, bieten wir dir auf alle E-Bikes 1 Jahr Garantie & 30 Tage Rückgaberecht:
Garantie & Rückgaberecht